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1. Maklerauftrag

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Der Maklerauftrag kommt schon dadurch zustande,
dass der Auftraggeber unsere Tätigkeit in Anspruch nimmt. Der Maklerauftrag
bedarf daher keiner Form. Mit Auftragserteilung erklärt sich der
Auftraggeber mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
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2. Maklerprovision
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Mit Abschluss eines durch uns nachgewiesenen oder
durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen
Vertrages ist das Honorar am Tage des Vertragsabschlusses verdient,
fällig und zahlbar.
Sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist, gelten folgende
Honorarsätze:
- bei Kaufverträgen 3,57 % aus dem jeweiligen Kaufpreis
inkl. der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer;
- bei Miet-/Pachtverträgen jeweils bezogen auf die Bruttomiete
abzüglich Energiekosten, im privaten Bereich 2,38 Nettokaltmieten
inkl. gesetzlichen Mehrwertsteuer; bei Gewerbemietobjekten
3,57 Nettokaltmieten inkl. gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Honoraranspruch entsteht auch dann, wenn der Erwerb
des nachgewiesenen Objekts in der Zwangsversteigerung erfolgt
oder wenn z.B. anstatt mit den Eigentümern mit dem Mieter
ein Vertrag als Untermietervertrag geschlossen wird.
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3. Vorkenntnis
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Ist dem Auftraggeber ein von der Immobilienwelt
Rehage & Partner GmbH nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt bereits
bekannt, ist er verpflichtet, dies innerhalb von drei Werktagen
uns unter Offenlegung der Informationsquelle schriftlich zur Kenntnis
zu bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche
Kenntnis nicht berufen.
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4. Weitergabeverbot
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Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise
durch uns, sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Mitteilungen und Unterlagen
vertraulich zu behandeln. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die
Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung
des Maklers, welche zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an
Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber hiergegen und gelangt
der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen
Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Provision zuzüglich
Mehrwertsteuer zu entrichten, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises
bedarf.
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5.Haftungsausschluss
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Schadensersatzansprüche uns gegenüber sind mit
Ausnahme grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns ausgeschlossen.
Die von der Immobilienwelt Rehage & Partner GmbH gemachten Angaben
bezüglich der Immobilie beruhen ausschließlich auf den ihr erteilten
Informationen Dritter, namentlich durch den Verkäufer/Vermieter
bzw. von einem von diesem beauftragen Dritten. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass wir diese Angaben Dritter auf ihre Richtigkeit
nicht überprüft haben. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Angaben, welche durch uns nur weitergegeben werden, kann daher
nicht übernommen werden.
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6. Doppeltätigkeit
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Die Immobilienwelt Rehage & Partner GmbH ist berechtigt,
auch für den jeweiligen Vertragspartner, entgeltlich oder unentgeltlich
tätig zu werden.
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7. Gerichtsstand
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Sind Makler und Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne
des Handelsgesetzbuches, so ist sowohl als Erfüllungsort als auch
als Gerichtsstand der Firmensitz der Firma Immobilienwelt Rehage
& Partner GmbH vereinbart.
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8. Sonstiges
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Das Objekt wird von der Immobilienwelt Rehage &
Partner GmbH im Maklerauftrag verkauft/vermietet. Von direkten Verhandlungen
und deren Inhalt hat der Auftraggeber uns unaufgefordert zu unterrichten.Die
Firma Immobilienwelt Rehage & Partner GmbH hat einen Anspruch auf
Anwesenheit bei Vertragsabschluss sowie auf eine sofort zu erteilende
Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf
beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit
des Maklerhonorars von Bedeutung sind.
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9. Salvatorische Klausel
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Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Maklervertrages
ganz oder teilweise unwirksam sein, so ist die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Die jeweils ganz oder teilweise
unwirksame Bestimmung soll sodann zwischen den Parteien durch eine
Regelung ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen
der Vertragsparteien am nächsten kommt.
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